Kosten
Die Leistungen der Frühförderung sind für die Familien kostenfrei und werden durch den örtlich zuständigen Kostenträger der Eingliederungshilfe refinanziert. Die notwendigen medizinischtherapeutischen Leistungen innerhalb der Komplexleistung werden durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse im Rahmen des Förder- und Behandlungsplanes übernommen.