Außerklinische Intensivpflege | Potentialerhebung
Bei beatmeten beziehungsweise trachealkanülierten Patienten erfolgt vor jeder Verordnung der außerklinischen Intensivpflege (AKI) eine individuelle Potentialerhebung. Diese muss mindestens alle sechs Monate durchgeführt werden und darf zum Zeitpunkt der Verordnung nicht älter als drei Monate sein.
Bei der Potentialerhebung wird insbesondere Folgendes erhoben und dokumentiert:
- Potential zur Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Entwöhnung
- Potential für die Umstellung auf eine nicht-invasive Beatmung
- Potential zur Entfernung der Trachealkanüle
- Möglichkeiten zur Therapieoptimierung und die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen.
Dekanülierung und Entwöhnung dauerhaft nicht möglich?
Wird festgestellt und dokumentiert, dass keine Aussicht auf nachhaltige Besserung der zugrunde liegenden Funktionsstörung besteht und die Dekanülierung und Entwöhnung dauerhaft nicht möglich ist, muss die Erhebung nur alle zwölf Monate durchgeführt werden. Sollte innerhalb eines Gesamtzeitraumes von mindestens zwei Jahren zweimal in Folge festgestellt und dokumentiert worden sein, dass keine Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung erfolgen kann, ist eine Folgeverordnung auch ohne Potentialerhebung zulässig. In diesem Fall gilt einmalig das Vier-Augen-Prinzip: Wer die erste Verordnung ohne Potentialerhebung durchführt, darf nicht die abschließende Potentialerhebung durchführen.
Unsere von der KV Sachsen zur Potentialerhebung in der außerklinischen Intensivpflege ermächtigten Ärztinnen und Ärzte sind erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin und einschlägiger Tätigkeit in einer spezialisierten Beatmungsentwöhnungseinheit.
Für Ihre Fragen und zur Terminvereinbarung stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Hier finden Sie uns:
Städtisches Klinikum Dresden
Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie
Friedrichstraße 41
01067 Dresden
Telefon: 0351 480 3631
E-Mail: E-Mail
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