Hinweise zur Entlassung aus dem Krankenhaus
Unsere Stationsärzte erklären Ihnen gerne bei der Entlassung noch einmal kurz den Verlauf und die sich für Sie anschließende Schritte.
Sie erhalten zur Entlassung aus dem Krankenhaus von uns einen Arztbrief.
Auch wenn es sich um einen vorläufigen Brief handelt (der endgültige Brief wird Ihrem Hausarzt in ca. einer Woche zugeschickt), enthält der Brief bereits wichtige Informationen, mit denen Ihr Hausarzt beim nächsten Besuch arbeiten kann.
Sie erhalten bei Entlassung einen aktuellen Medikamentenplan. Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Medikamente seit der Aufnahme in das Krankenhaus geändert haben können.Bitte lassen Sie sich im Entlassgespräch erklären, ob und welche Medikamente geändert wurden.
Bitte nehmen Sie wenn möglich die Medikamente so wie empfohlen. Der Medikamentenplan enthält manchmal auch Empfehlungen, wie lange ein Medikament genommen und ob es in seiner Dosierung im Verlauf angepasst werden soll.
Für die ersten Tage nach der Entlassung können wir Ihnen Medikamente mitgeben oder ein Entlassrezept ausstellen.
Ein Entlassrezept ist nur drei Werktage inklusive dem Ausstellungsdatum gültig. Werktage sind Montag bis Samstag. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Hilfsmittelrezepte haben abweichende Regelungen bezüglich Gültigkeit und Verordnungsmenge.
Es darf von uns nur die kleinste Normpackungsgröße (meist N1) verordnet werden. Auch für ein Entlassrezept müssen Sie in der Regel in der Apotheke eine Zuzahlung leisten, es sei denn, Sie sind nachweislich befreit.
Falls erforderlich, erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu 7 Tage nach der Entlassung.