Faltenbehandlung
- Klinikaufenthalt
ambulant -
Empfohlene Arbeitsunfähigkeitsdauer
keine -
OP-Dauer
½ - 1 Stunde -
Gesellschaftsfähig ab
ca. 2-3 Tage -
Narkoseart
Lokalanästhesie Creme -
Besonderheiten
keine
Für die gezielte Faltenbehandlung stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Faltentiefe, Lokalisation und Hautbeschaffenheit sind nur einige der Faktoren, die bei der Auswahl der Methode berücksichtigt werden müssen. Allen Verfahren gemeinsam sind, dass durch äußerliche Anwendungen ohne Hautschnitte eine optische Hautverjüngung erzielt werden kann. Grundsätzlich gilt ‚dass Falten, die aufgrund einer übermäßigen Muskulatur entstehen (Zornesfalte, Krähenfüße) eher von einer muskulaturschwächenden (Botox) Behandlung profitieren. Ist die Faltenursache aber in einem Volumenverlust und durch das Absinken der Weichteile durch den natürlichen Altersprozess zu suchen, besteht die Indikation, die Falte oder ganze Areale des Gesichtes wieder mit Volumen zu versorgen (Filler). Ist der Alterungsprozess weiter fortgeschritten, ist ggf. eine operative Straffungsoperation zur Erreichung des gewünschten Effektes notwendig. (siehe Facelift/ Mittelgesichtslift).
Um die Unannehmlichkeiten der Behandlung zu minimieren, werden Sie im Vorfeld mit einer schmerzstillenden Creme behandelt. Durch die Behandlung können Schwellung, Rötungen und kleine Blutergüsse entstehen. Beachten Sie daher, dass Sie sich sicherheitshalber daher keine Termine für gesellschaftliche Ereignisse in den ersten 2–3 Tagen vereinbaren. Autofahren ist nach der ambulanten Behandlung möglich.
Faltenunterfütterung (Filler)
Im Bereich der Fillermaterialien sind in den letzten Jahren unzählige Produkte auf den Markt eingeführt worden. Es werden dabei resorbierende von permanenten Fillern unterschieden. Aufgrund des deutlich höheren Komplikationsprofils permanenter Filler verzichten wir ganz auf ihre Verwendung.
Aufgrund dieser Selektion blicken wir auf einen komplikationslosen Einsatz mit überzeugender Zufriedenheit bei unseren Patienten in den vergangenen Jahren zurück. Wir verwenden ausschließlich hochwertige Hyaluronsäurefiller, bei denen langjährige Erfahrungen bestehen. Die exakte Injektionstechnik ist hierbei jedoch absolute Voraussetzung für einen gleichmäßigen Niveauausgleich der Haut. Bei den sogenannten resorbierbaren Substanzen sind in der Regel Wiederholungen erforderlich, da nach etwa ½ bis 2 Jahre der Unterfütterungseffekt durch Abbauvorgänge im Gewebe nachlassen kann.
Unterschieden wird zwischen den tiefen Fillern, die zu einer Anhebung des Mittelgesichtes führen und damit zu einer Glättung der tiefen Falten von Innen heraus führen sowie der oberflächlichen Faltenbehandlung mit dünnflüssigen Fillern.
Ein weiterer Einsatz von Hyaluronsäurefillern ist die Vergrößerung der Ober– und Unterlippen mit dem gewünschten Faltenausgleich.
Faltenglättung (Botox)
Ist als Ursache für die störende Falte ein direkter muskulärer Zug verantwortlich kann die Schwächung des verantwortlichen Muskels der mimischen Muskulatur erforderlich sein. Klassischerweise handelt es sich hierbei um die Zornesfalte und die Krähenfüße / Lachfältchen. Zur Schwächung des Muskels wird dabei das Botolinumtoxin verwendet. Durch die Schwächung der überaktiven mimischen Muskulatur in diesen Bereichen wird eine deutlich sichtbare Verjüngung und Harmonisierung der Gesichtszüge erreicht. Über den Einsatz dieses Nervengiftes bestehen jahrzehntelange Erfahrungen aus den Bereich der Neurologie, so dass negative Auswirkungen auf den Gesamtorganismus ausgeschlossen werden können. Die volle Wirkung wird jedoch erst nach 5–7 Tagen erreicht.
Sowohl die Faltenauffüllung mit Hyaluronsäure als auch die Botox Behandlung sind arm an Komplikationen. Es treten v.a. Schwellungen, Rötungen und vorübergehende Knötchenbildungen sowie kleinere Hämatome auf — diese verschwinden jedoch regelmäßig nach 1–2 Tagen. Bei der Botoxbehandlung kann es durch die Einstiche zu kleineren, sichtbaren Blutergüssen kommen.