Was ist Qualitässicherung?

QS ist die Sicherstellung festgelegter Qualitätsanforderungen, genauer gesagt: die Abbildung, Sicherung und Verbesserung der Qualität insbesondere von ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten.

Wozu dient Qualitätssicherung?

Patient*innen sollen bedarfsgerecht, qualitativ hochwertig, auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand und wirtschaftlich versorgt werden.

Zudem wird ein externer Vergleich mit anderen Häusern ermöglicht. Daraus folgt eine transparente Darstellung nach außen durch z.B. Qualitätsberichte, Datenlieferungen, Struktur- und Prozesszahlen.

Bereiche der Qualitätssicherung

  • Qualitätssicherung ist verpflichtender Bestandteil in Krankenhäusern
    • Gesetzgeber (SGB V):Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA):

      regelt Grundanforderungen an die Qualitätssicherung:

      • Verpflichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität und Leistungen
      • Verpflichtung zur Beteiligung an Maßnahmen der einrichtungsübergreifenden externen Qualitätssicherung
      • Maßnahmen der externen Qualitätssicherung sind Verfahren
        • zum Vergleich,
        • zur Bewertung,
        • zur Kontrolle der Behandlungen, der Behandlungsergebnisse und der organisatorischen Abläufe

      beschließt konkrete Regelungen zur Qualitätssicherung

      • hat die Gestaltungshoheit für die Qualitätssicherung
      • entscheidet, für welche Bereiche Qualitätsanforderungen gelten und wie detailliert diese sind
      • entscheidet, mit welchem Aufwand diese Regelungen verbunden sind
      • erlässt hierzu Richtlinien
        • Richtlinien umfassen Einzelheiten zu den Maßnahmen der externen Qualitätssicherung

  • Messung der Qualität ausgewählter Leistungsbereiche erfolgt anhand von Datenerhebung
    • hierdurch ist Vergleich der Behandlungsergebnisse möglich
    • bei Bedarf gezielter Anstoß von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
    • dadurch wird bundesweiter Qualitätsvergleich ermöglicht

  • Weitere Bereiche QS:
    • Mindestmengen:

      Durchführung besonders schwieriger Eingriffe, deren Behandlungsergebnis von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, von Ärzt*innen mit ausreichender Erfahrung

      Transparenz:

      Veröffentlichung allgemeinverständlicher und einrichtungsvergleichender Informationen über die Versorgungsqualität

  • G-BA wird durch fachlich unabhängiges Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) unterstützt
    • liefert dem G-BA wissenschaftlich und methodisch fundierte Entscheidungsgrundlagen für QS-Maßnahmen
    • Beitrag zur besseren Transparenz über die Qualität der Versorgung ⇒ zukünftig Veröffentlichung von Qualitätsvergleichen zu Krankenhausleistungen, damit sich Patient*innen über die Qualität der Leistungen und Einrichtungen leichter informieren können

 

Quelle: Qualitätssicherung im Krankenhausbereich, Bundesministerium für Gesundheit, 09.01.2023, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/qualitaet-krankenhausversorgung.html, abgerufen am 12.12.2024

In der Qualitätssicherung der stationären Versorgung spielen folgende Organe und Institutionen eine wesentliche Rolle:

  • Gesetzgeber (SGB V)
  • Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA)
  • Leistungserbringer in der stationären Versorgung (Krankenhäuser)

In nebenstehender Grafik ist der Prozess vom Gesetzgeber bis hin zum Leistungserbringer veranschaulicht:

Gemäß der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) entwickelt das IQTIG sog. QS-Verfahren. In diesen Verfahren wird die Qualität der medizinischen Versorgung im stationären Bereich mittels Qualitätsindikatoren gemessen. Die Messung erfolgt auf Grundlage einer Dokumentation in sog. QS-Bögen der entsprechenden Verfahren. Der Prozess ist in der Grafik weiter unten veranschaulicht.

Derzeit finden im Städtischen Klinikum Dresden folgende Verfahren in folgenden Leistungsbereichen Anwendung:

QS-Verfahren:
Leistungsbereiche:
 
  • Verfahren 1 – Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI)
  • Verfahren 2 – Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (WI)
  • Verfahren 3 – Cholezystektomie (CHE)
  • Verfahren 6 – Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (KCHK)
  • Verfahren 7 – Karotis-Revaskularisation (KAROTIS)
  • Verfahren 8 – Ambulant erworbene Pneumonie (CAP)
  • Verfahren 9 – Mammachirurgie (MC)
  • Verfahren 10 – Gynäkologische Operationen (GYN-OP)
  • Verfahren 11 – Dekubitusprophylaxe (DEK)
  • Verfahren 12 – Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (HSMDEF)
  • Verfahren 13 – Perinatalmedizin (PM)
  • Verfahren 14 – Hüftgelenkversorgung (HGV)
  • Verfahren 15 – Knieendoprothesenversorgung (KEP)
 
 
  • Cholezystektomie
  • Karotis-Revaskularisation
  • Mammachirurgie und gynäkologische Operationen
  • Geburtsmedizin und Frühgeborene
  • Einsatz oder Wechsel eines künstlichen Hüft- oder Kniegelenks
  • Einsatz oder Wechsel eines Herzschrittmachers, Defibrillator
  • Perkutane Koronarintervention, Aortenklappen- und Koronarchirurgie
  • ambulant erworbene Pneumonie
  • Pflege: Vermeidung von Druckgeschwüren (Dekubitusprophylaxe) 
  • postoperative Wundinfektionen
  • in Planung: Schizophrenie
  • in Planung: lokal begrenztes Prostatakarzinom 
  • in Planung: Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis
  • in Planung: Entlassmanagement
 

Strukturierte Qualitätsberichte:

Die Qualitätsberichte des Städtischen Klinikums Dresden finden Sie bitte am Ende der Seite im Bereich "Qualitätsberichte".

Ergebnisberichte Initiative Qualitätsmedizin (IQM):

 

Standort Friedrichstadt

Standort Neustadt/Trachau

Standort Weißer Hirsch

IQM Ergebnisse Dresden-FriedrichstadtIQM Ergebnisse Dresden-Neustadt/TrachauIQM Ergebnisse Weißer Hirsch
 

Auswertungsbericht der Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung (IQTIG):

Abschlussbericht 2024

Im Falle von rechnerisch auffälligen Qualitätsindikatoren im Rahmen der beschriebenen QS-Verfahren (s. Bereich "Qualitätssicherungs-Verfahren") kann ein strukturierter Dialog / Stellungnahmeverfahren durch die Landesannahmestelle der Sächsischen Landesärztekammer eingeleitet werden. Hierbei muss der Leistungserbringer Stellung zu den auffälligen dokumentierten Daten nehmen. In nachfolgender Grafik wird der Prozess veranschaulicht:

1. Allgemeines 

Prüfungen des Medizinischen Dienstes prägen die tägliche Praxis in Krankenhäusern, so auch im Städtischen Klinikum Dresden. Die Medizinischen Dienste haben die Aufgabe, zu überprüfen, ob Krankenhäuser die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) festgelegten Qualitätsanforderungen einhalten.

Grundlage:

  
Anlass:konkrete Anlässe, Anhaltspunkte oder stichprobenmäßig
Auftraggeber:Krankenkassen
Durchführung:Medizinischer Dienst
Gegenstand:

Überprüfung der Einhaltung der Strukturqualitätsvorgaben folgender Richtlinien:

Einhaltung der Regelungen im gestuften System von Notfallstrukturen

Einhaltung der Personalanforderungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie


2. Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen

  • je nach Art und Schwere der Verstöße greift gestuftes System von Folgen (in Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie des G-BA (QFD-Richtlinie) festgelegt)
  • zunächst unterstützende Maßnahmen (z.B. Zielvereinbarungen, Empfehlungen) 
  • Sanktionen und Durchsetzungsmaßnahmen bei wiederholten Verstößen (z.B. Vergütungsabschläge)
  • spezifische Ausgestaltung in den jeweiligen Qualitätssicherungs-Richtlinien festgelegt (s. Übersicht oben)

3. Bericht des Medizinischen Dienstes über die Qualitätskontrollen 2023

 Bericht des Medizinischen Dienstes über die im Jahr 2023 durchgeführten Qualitätskontrollen 


Patienteninformationen

Der Gesetzgeber hat offizielle Patienteninformationen über den Umfang und die Art der erhobenen Daten sowie zu deren Verwendung zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie unter folgendem Link (s. Seitenende):

https://www.g-ba.de/richtlinien/105/


Qualitätsberichte

Die strukturierten Qualitätsberichte enthalten Angaben zu unseren Strukturen, unserer Ausstattung und Angeboten wie z.B.:

  • vorhandene Fachabteilungen,
  • Anzahl des ärztlichen und pflegerischen Personals,
  • Leistungsspektrum bei Diagnostik und Behandlung,
  • medizinisch-pflegerische Angebote (Bewegungstherapie, Wundmanagement etc.),
  • Barrierefreiheit
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