Zulassungskriterien

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • GdB von mindestens 70%
  • mindestens ein Merkzeichen:
    • G (erhebliche Geh- und/oder Stehbehinderung)
    • H (benötigt dauernd und in erheblichem Maße fremde Hilfe)
    • oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • komplexe geistige und/oder körperliche Behinderung – bei eingehender Anmeldung werden die Diagnosen durch unsere Ärztinnen geprüft
  • Überweisungsschein vom Haus- oder Facharzt
  • Beantragung bei der Krankenkasse als Einzelfallentscheidung möglich
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