Zulassungskriterien
- vollendetes 18. Lebensjahr
- GdB von mindestens 70%
- mindestens ein Merkzeichen:
- G (erhebliche Geh- und/oder Stehbehinderung)
- H (benötigt dauernd und in erheblichem Maße fremde Hilfe)
- oder aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- komplexe geistige und/oder körperliche Behinderung – bei eingehender Anmeldung werden die Diagnosen durch unsere Ärztinnen geprüft
- Überweisungsschein vom Haus- oder Facharzt
- Beantragung bei der Krankenkasse als Einzelfallentscheidung möglich