Delegationsfähige Behandlungspflegemaßnahmen anleiten: Beispiel "Blutentnahme"

Fortbildungen für Praxisanleitende im Rahmen der 24-stündigen Fortbildung

Zu den Aufgaben einer Pflegefachkraft gehören neben der Steuerung des Pflegeprozesses und den Maßnahmen der Grundpflege auch die verantwortliche Durchführung bestimmter, vom Arzt angeordneter und delegierter Maßnahmen, die die Diagnostik und Therapie betreffen. Im Stationsalltag sind dies Medikamentengabe, Verbandwechsel, Injektionen, Infusionen, Legen und Entfernen von Blasenkatheter, die Blutentnahmen aus Venen und Kapillaren u. a. 

Diese so genannten "Behandlungspflegerischen Maßnahmen" können also von der Pflegekraft eigenständig durchgeführt werden, wenn sie ärztlich veranlasst und delegationsfähig sind. Selbstverständlich sind sie somit Bestandteil der pflegerischen Ausbildung und erfordern im Praxisfeld geplante und didaktisch aufbereitete Anleitungssituationen durch den Praxisanleiter.

Dieses Seminar möchte mit Ihnen zusammen Ideen und Methoden entwickeln, wie eine Anleitungssituation zum Thema Blutentnahme gestaltet werden kann. 


Inhalte:

  • rechtliche Grundlagen zur Delegation ärztlicher Maßnahmen an das Pflegefachpersonel
  • kapilläre und venöse Blutentnahme - Inhalte des Unterrichts im Lernort Schule
  • kapilläre und venöse Blutentnahme - Anleitungssituationen im Lernort Praxis
  • Entwickeln, Gestalten, Demonstrieren und Evaluieren verschiedener Methoden
  • Anpassen an die jeweilige Gegebenheiten auf Station

Referentin:

  • Britta Kreuzer, Lehrerin für Pflegeberufe, Krankenschwester

Kosten:

  • 150,00 €

Veranstaltungsort:

Städtisches Klinikum Dresden, Standort Friedrichstadt, Übungsräume Haus S

 

15.04.2025
Beginn: 08:00
Ende: 15:00
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